AGB
1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Martina Rettenmund Strategie & Sichtbarkeit, nachfolgend in Kurzform Martina Rettenmund genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. LEISTUNGEN
Martina Rettenmund erbringt folgende Leistungen im Bereich der Strategie & Sichtbarkeit: Beratung & Begleitung in den Themen Strategie & Sichtbarkeit, Branding und Webdesign. Für weitere Leistungen im Bereich, Web-Programming, Foto- und Videografie, Text und Lektorat, arbeitet Martina Rettenmund mit ausgewählten Spezialisten zusammen.
3. TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS
Martina Rettenmund verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
4. URHEBERRECHT
Die Urheberrechte an allen von Martina Rettenmund geschaffenen Handouts, Brandings, Grafiken und Webdesigns (inkl. Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Martina Rettenmund. Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Martina Rettenmund nicht berechtigt, Änderungen an den betreffenden Arbeiten vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von Martina Rettenmund.
5. NUTZUNGSUMFANG
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Martina Rettenmund geschaffene Werke ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die von Martina Rettenmund geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Martina Rettenmund einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht Martina Rettenmund davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
7. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
Martina Rettenmund bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von Martina Rettenmund anteilmässig verrechnet werden.
8. HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN
Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich Martina Rettenmund und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung im entsprechenden Format zur Verfügung gestellt. Digitale Quelldateien werden nur dann an den Kunden geliefert, wenn dies vereinbart und entsprechend vergütet wird.
9. BELEGEXEMPLARE
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist Martina Rettenmund unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Martina Rettenmund steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
10. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG
Die ersten Besprechungen (Erstgespräch, Strategiegespräch) sind kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
11. OFFERTEN
Die angegebenen Kosten gelten als unverbindliche Richtofferte. In der Auftragsbestätigung nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Angeboten von Martina Rettenmund erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von Martina Rettenmund beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.
12. LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER
Fremdarbeiten werden die jeweiligen Firmen verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Martina Rettenmund tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Martina Rettenmund zugestellt werden.
13. VERRECHNUNG
Die Beträge im Angebot sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind im Voraus zahlbar (Akontozahlung), wenn nichts anderes vermerkt ist.
14. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
15. GRUNDSÄTZLICH BEI AUFTRÄGEN
Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei langfristigen Begleitungen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.
16. AUTORKORREKTUREN
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht gemäss Besprechung angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel einen Vorschlag, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Angebot enthalten sind jeweils zwei Korrekturschlaufen am Vorschlag. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
17. TERMINE
Dringende Arbeiten (innerhalb von 24h) sowie Pikett-Dienste werden zu einem höheren Stundenansatz verrechnet. Somit gilt der offerierte Preis nicht mehr und wird durch eine neue Offerte ersetzt. Kommt es durch den Auftraggeber zu Verspätungen im Terminplan, kommt der Auftraggeber für Kosten auf, die dadurch entstehen.
18. GUT ZUM DRUCK
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren.
19. ABRECHNUNGSPHASEN
Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall erfolgt jedoch keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, wenn keine grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Martina Rettenmund vorausgegangen ist. Sämtliche bis zum Zeitpunkt des Rücktritts fälligen Beträge bleiben weiterhin zahlbar und werden nicht erstattet.
20. KOMMISSIONEN
Martina Rettenmund ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.
21. RECHNUNGSKONTROLLE UND AUSKÜNFTE
Martina Rettenmund verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von Martina Rettenmund kann der Kunde jederzeit verlangen.
22. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die an Martina Rettenmund übergebenen Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
23. BESCHWERDEN
Die von Martina Rettenmund erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.